Der Verband erhebt zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine monatliche Grundgebühr in Abhängigkeit von der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten (WE). Eine Wohneinheit ist jede abgeschlossene Wohnung / Praxis / Ladengeschäft etc.
Lediglich auf solchen Grundstücken, auf denen sich ausschließlich Industrie- oder Gewerbebetriebe ohne Wohneinheiten befinden, richtet sich die Grundgebühr nach der Zählergröße.
Zusätzlich erhebt der Verband eine Mengengebühr für jeden verbrauchten Kubikmeter Wasser.
Die Gebühren betragen zurzeit (ausschließlich Bruttoangaben):
-
Grundgebühr je Wohneinheit und Monat 6,94 €
-
Grundgebühr für Industrie und Gewerbe (nach Zählergröße)
Nenndurchfluss
Qn in m³/h bisoder des Dauerdurchflusses
Q³ in m³/h bisEuro / Monat
1,5
2,5
6,94 €
2,5
4,0
11,11 €
6,0
10,0
27,78 €
10,0
16,0
44,45 €
15,0
25,0
69,44 €
40,0
63,0
175,00 €
60,0
100,0
277,77 €
100,0
160,0
444,44 €
-
Mengengebühr je m³ 1,39 €