Gebühren ab 01.01.2024

Der Verband erhebt zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine monatliche Grundgebühr in Abhängigkeit von der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten (WE). Eine Wohneinheit ist jede abgeschlossene Wohnung / Praxis / Ladengeschäft etc.

Lediglich auf solchen Grundstücken, auf denen sich ausschließlich Industrie- oder Gewerbebetriebe ohne Wohneinheiten befinden, richtet sich die Grundgebühr nach der Zählergröße.

Zusätzlich erhebt der Verband eine Mengengebühr für jeden verbrauchten Kubikmeter Wasser.
Die Gebühren betragen zurzeit (ausschließlich Bruttoangaben):
 

  • Grundgebühr je Wohneinheit und Monat             6,94 €

  • Grundgebühr für Industrie und Gewerbe (nach Zählergröße)

     Nenndurchfluss
    Qn in m³/h bis

    oder des Dauerdurchflusses
    Q³ in m³/h bis

    Euro / Monat

    1,5

    2,5

    6,94 €

    2,5

    4,0

    11,11 €

    6,0

    10,0

    27,78 €

    10,0

    16,0

    44,45 €

    15,0

    25,0

    69,44 €

    40,0

    63,0

    175,00 €

    60,0

    100,0

    277,77 €

    100,0

    160,0

    444,44 €

  • Mengengebühr je m³             1,39 €

Im Notfall

Im Falle einer Havarie erreichen Sie uns unter folgender Nummer:

0171 / 770 3126


Öffnungszeiten

Mo – Do: 8:30 – 12:00 Uhr
               13:00 – 16:00 Uhr

Fr:            8:30 – 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Besuche außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.